Nur wenn wir uns wieder in Gemeinschaften zusammenfinden, die nicht durch Erbe, Rasse oder Glaubensgemeinschaft, sondern durch die des Geistes entstehen, wo wir füreinander arbeiten und zusammen streben, wo Erwachsene und Kinder, wichtige und weniger wichtige Menschen, fähige und nicht fähige in gegenseitiger Anerkennung der Würde des Einzelnen zusammenkommen und eine neue Form der Gemeinschaft bilden, nur dann wird etwas zustande kommen, wodurch Kindern und jungen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, dass sie ihr wahres Wesen, ihre spirituelle Existenz zum Ausdruck bringen und ihren Beitrag geben können.
(Karl König)
Für wen sind unsere Angebote gemacht?
Begonnen haben die Betreuungen am Luisenhof mit der Idee, vor allem für Kinder und Jugendliche mit besonders verhaltensoriginellen Lebensentwürfen einen Ort zu schaffen an dem sie das bestmögliche Entwicklungsfeld für ihre besonderen Bedarfe finden.
Inzwischen sind aus den Kindern und Jugendlichen junge Erwachsene geworden und weitere Betreuungen dazugekommen. Im Laufe der Jahre haben wir die unterschiedlichsten Betreuungsverhältnisse im Bereich Jugendhilfe und Eingliederungshilfe in Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Arbeitsagenturen, Sozialämtern, Pflegekassen, Kommunalem Sozialverband und anderen Trägern entwickelt.
Wir bemühen uns für den jeweiligen Bedarf der uns anvertrauten Menschen eine je individuelle Antwort zu finden und wenn notwendig mit den Kostenträgern im Rahmen einer Einzelvereinbarung unserer ursprünglichen Idee treu zu bleiben.
Es gibt grundsätzlich keine Ausschlusskriterien für eine Aufnahmeanfrage. Einschränkend war bisher nur die mangelnde Unterbringungsmöglichkeit und die Zahl der Menschen, die sich einer so besonderen Betreuungsaufgabe stellen wollen.
Ausgenommen ist die Betreuung von Menschen, die sich oder andere durch Weglaufen in Gefahr bringen, da wir ein offener Ort sind und auch bleiben wollen.
Was kosten unsere Angebote?
Die Kosten sind mit dem jeweiligen Leistungsträger (z.B. Jugendamt, Pflegekasse, Sozialamt oder Kommunaler Sozialverband) individuell vereinbart und orientieren sich an schon verhandelten Kostensätzen. Mit den Kostenträgern besteht nur für die Teilhabe am Arbeitsleben im Bereich Anderer Leistungsanbieter, ALA, eine Rahmenvereinbarungen.
Für das Zustandekommen der Maßnahme ist die Zustimmung der jeweiligen Sorgeberechtigten oder Rechtlich Betreuenden notwendig.
Wie erfolgt die Aufnahme?
Am einfachsten ist eine formlose Anfrage über kontakt@luisenhof-gemeinschaft.de. Daraufhin wird Kontakt zu Anfragenden aufgenommen. Diese können sowohl die betroffenen Personen selbst, deren Angehörige oder Kostenträger sein. Wenn eine Betreuung möglich erscheint, wird ein persönliches Kennenlernen vereinbart, um dann alles weitere individuell zu besprechen. Wir führen keine Wartelisten, sondern die persönliche Begegnung ist uns wichtig. Eine gute Möglichkeit uns unverbindlich kennenzulernen ist unser HofCafé an jedem ersten Sonntag im Monat.